Als Sprengnetter geprüfter Energieausweis-Experte und Dekra zertifizierter Sachverständiger erstelle ich Ihnen gerne Ihren Energieausweis:
Ein Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes.
In Immobilienanzeigen müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis aufgeführt werden. Bei Besichtigungen muss der Energieausweis vorgelegt werden.
Für Mieter und einen Käufer ist er ein wichtiges Dokument, um sich vor dem Vertragsabschluss einen Überblick über die laufenden Energiekosten zu machen.
Energieausweise für Bestandsgebäude müssen seit dem 2. Mai 2021 entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgestellt werden. Es gilt für Energieausweise, die bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Begründung und Änderung von Erbbaurecht erstellt werden und für Ausweise die der Aushangpflicht unterliegen.
Für welche Objekte können Energieausweise erstellt werden?
- Wohnbestandsgebäude, die zur Vermietung oder zum Verkauf einer Immobilie einen Energieausweis benötigen
- Wohngebäude mit nur einem vorherrschenden Heiz- und Warmwasserbereitungssystem (Bei mehreren Systemen nur nach Einzelfallprüfung)
- Bei Mischobjekten für das gesamte Gebäude, bis max. 10% Gewerbeanteil
- Bei Mischobjekten für das gesamte Gebäude, wenn das Gewerbe bis max. 50% Anteil als wohnungsähnlich zu bewerten ist (z.B. Kanzlei, Büroräume, Atelier)
- Bei Mischobjekten nur für den wohnwirtschaftlichen Gebäudeteil bis max. 50% anteiligen nicht-wohnungsähnlichem Gewerbeanteil (Einzelfallprüfung erforderlich)
Welcher Energieausweis kann über mich beauftragt werden?
- Sie sind in der Wahl des Energieausweises frei, es gibt nur eine Ausnahme: Bestehende Wohngebäude 1-4 WE mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 bedürfen einen Bedarfsausweis, wenn Sie nicht nach der WSCHVO77 entsprechend modernisiert wurden.
- Der Bedarfsausweis ist objektiver und detaillierter, weil dieser aufgrund der energetischen Gegebenheiten wie Bausubstanz, Wärmedämmung und Heizungsanlage des Gebäudes basiert. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre und ist abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner.
Kosten: € 300,- zzgl. € 20,00-. Anfahrt zzgl. 19% MwSt. für Ein/und Zweifamilienhäuser (Bedarfsausweis).
€ 350,- zzgl. € 20,00-. Anfahrt zzgl. 19% MwSt. für ein 3-Familienhaus (Bedarfsausweis).
€ 150,- zzgl. € 20,00-. Anfahrt zzgl. 19% MwSt. für 1-3 Familienhaus (Verbrauchsausweis).
Prozessablauf Erstellung Energieausweis Full Service:
in einem persönlichen Ortstermin erfasse ich alle relevanten Daten und Besonderheiten die zur Erstellung eines Energieausweises notwendig sind. Die örtliche Begehung umfasst eine Bestandsaufnahme sowie eine detaillierte Begutachtung der thermischen Gebäudehülle, der Anlagentechnik (Heizung) sowie ein Aufmaß der kompletten Fensterflächen etc. , zusätzlich werden Bildaufnahmen der Gebäudehülle und der Heizanlage erstellt.
Danach werden alle relevanten Daten an einen anerkannten Energieberater zwecks Erstellung des Energieausweises weitergeleitet. Diesen erhalten Sie von mir im Anschluss per PDF oder auf Wunsch per Post (Mehrpreis € 5,00).