Wenn Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt?
Sie sind am Kauf einer Immobilie interessiert und arbeiten mit einem Immobilienmakler zusammen. Nun wundern Sie sich, dass der Makler Sie nach Ihrem Personalausweis fragt.
Der Immobilienmakler hat alles richtig gemacht und hält sich an das Gesetz.
Nach dem Geldwäschegesetz müssen Immobilienmakler die Identität Ihrer Kunden feststellen. Diese Verpflichtung muss vor dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages erfüllt werden. Das bedeutet, ich als Immobilienmakler bin verpflichtet mir den Personalausweis der Kunden zeigen zu lassen und die Daten festzuhalten. Außerdem muss ich prüfen, ob Sie als Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handeln.
Diese Pflicht nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler bei allen Verträgen, die sie mit einem Kunden abschließen.
Die Unterlagen (Kopie Personalausweis etc.) sind vom Immobilienmakler 5 Jahre aufzubewahren.
Damit Sie als Kunde mehr über die Pflichten der Immobilienmakler erfahren, hat der Immobilienverband Deutschland (IVD) eine Infobroschüre zu diesem Thema herausgegeben.
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