Immobilienbewertung Groß-Gerau

Gutachten / Immobilienbewertung
"Geschätzt wird der Wert, den Preis macht der Markt."
"Heutzutage kennen die Leute vor allem den Preis, aber von nichts den Wert."
Zitat: Oscar Wild

Als Dekra D1 Plus zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen erstelle ich Gutachten zur Ermittlung des Verkehrs und Marktwertes für unbebaute und bebaute Grundstücke mit Standard Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern sowie Doppel- und Reihenhäusern und Eigentumswohnungen mit Belastungen und grundstücksgleiche Rechte. Mit meiner Anerkennung und Zertifizierung als Sachverständiger nach DEKRA Standard kann ich auch komplexe Gutachtenaufträge und Immobilienbewertung übernehmen.

Wenn eine Immobilie den Eigentümer wechseln soll, ist es ratsam vorher immer den Wert der Immobilie korrekt und exakt ermitteln zu lassen, denn meist klaffen die Preisvorstellungen von Käufer und Verkäufer weit auseinander und der Wunschpreis liegt nicht selten deutlich über oder unter dem tatsächlichen Marktwert. Die Folge: Der Verkauf oder der Kauf einer Immobilie können für Verkäufer oder Käufer zu einem großen Verlustgeschäft führen. 

Der Wert einer Immobilie ist von mehreren Faktoren abhängig, vor allem aber die Lage, die Art und der Zustand der Immobilie sowie der Grundstücksgröße und vieles mehr. Auch ist die aktuelle Marktsituation entscheidend für die Wertermittlung.

Durch eine professionelle Immobilienbewertung von einem Immobiliensachverständigen, kann sich der Eigentümer oder Kaufinteressent sicher sein, dass der veranschlagte Preis für das Objekt angemessen ist und alle Wertfaktoren berücksichtigt wurden. Als Dekra  zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen unterliege ich strengen Anforderungen und Verhaltensregeln sowie der Verpflichtung zur Neutralität.

Immobilienbewertung Groß-Gerau

Zuerst stellt sich die Frage, welches Gutachten benötige ich überhaupt?

Achtung wichtiger Hinweis:
Derzeit biete ich keine Gutachten nach §194 BauGB an, lediglich professionelle Marktwertermittlungen!

Marktwertermittlung/WertExpertise

Bei der Marktwertermittlung handelt es sich um die meist verlangte Wertermittlung um den Immobilienwert durch einen Sachverständigen ermitteln zu lassen. Diese Variante reicht bei einem beabsichtigten Verkauf völlig aus! Hierzu wird die Immobilie von mir eingehend besichtigt und der Zustand sowie Ausstattung genau dokumentiert. Bei der Marktwertermittlung werden zudem alle relevante Daten des zuständigen Gutachterausschusses abgerufen und in der Wertermittlung mit berücksichtigt. Dabei erfolgt die Wertermittlung auf Basis anerkannter Methoden wie Sachwert, Ertragswert und wenn genügend vergleichbare Objekte vorhanden sind dem Vergleichswert. Grundlage ist hierzu die Immobilienwertermittlungsverordnung kurz ImmoWertV genannt. Bei der Wertexpertise werden auch durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen und ein eventueller Sanierungsstau berücksichtigt. Der Umfang der Marktwertermittlung beträgt in etwa 15 Seiten. Eine Marktwertermittlung hat keinen rechtlichen Bestand vor Gericht.

Für folgende Sachverhalte ist eine Marktwertermittlung geeignet:

Immobilienverkauf:

Beim Verkauf einer Immobilie hilft Ihnen eine Marktwertermittlung des Immobiliensachverständigen dabei, den Preis realistisch festzusetzen. Wenn der Preis zum Objekt passt, sind die Aussichten auf einen schnellen, erfolgreichen Verkauf höher.

Immobilienkauf:

Nicht nur für Verkäufer, sondern auch für Käufer ist eine Marktwertermittlung hilfreich. Als Käufer möchten Sie sicherstellen, dass Sie beim Erwerb des neuen Eigenheims oder der Eigentumswohnung einen angemessenen Kaufpreis zahlen.

Kosten:

Eigentumswohnung € 300-. zzgl. MwSt.

Einfamilienhaus € 350 -. zzgl. MwSt.

Zweifamilienhaus € 380-. zzgl. MwSt.

Die Anfahrtskosten werden pauschal mit € 20.- berechnet. 

Kurzgutachten:

Das Kurzgutachten ist ähnlich einer Marktwertermittlung jedoch etwas ausführlicher. Der Umfang beträgt in etwa zwischen 35-40 Seiten. Im Kurzgutachten werden zudem die bauplanungs- und beitragsrechtliche Situation (z.B. Bebauungsplan) überprüft und berücksichtigt. Auskünfte aus weiteren öffentlichen Registern z.B. Denkmalschutz, Altlastenkataster werden nicht eingeholt und berücksichtigt und sind nicht Bestandteil des Kurzgutachtens. Ein Kurzgutachten hat keinen rechtlichen Bestand vor Gericht.

Für folgende Sachverhalte ist ein Kurzgutachten geeignet:

Immobilienverkauf:

Beim Verkauf einer Immobilie hilft Ihnen die Kurzbewertung des Immobiliensachverständigen dabei, den Preis realistisch festzusetzen. Wenn der Preis zum Objekt passt, sind die Aussichten auf einen schnellen, erfolgreichen Verkauf höher.

Immobilienkauf:

Doch nicht nur für Verkäufer, sondern auch für Käufer ist das Kurzgutachten hilfreich. Als Käufer möchten Sie sicherstellen, dass Sie beim Erwerb des neuen Eigenheims oder der Eigentumswohnung einen angemessenen Kaufpreis zahlen.

Vermögensplanung:

Um Entscheidungen zu Ihrem Immobilienvermögen zu treffen, sollten Sie den Wert der einzelnen Objekte kennen. Ein Kurzgutachten liefert Ihnen eine weniger zeitaufwendige und kostensparende Lösung zur Bewertung Ihrer Immobilie.

Vermögensaufteilung:

Bei ehelichen Auseinandersetzungen oder zur Aufteilung einer geerbten Immobilie ist ein Kurzgutachten mitunter ausreichend. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich die Parteien einvernehmlich einigen können und keine gerichtliche Intervention notwendig ist.

Kosten:

Die Kosten für ein Kurzgutachten betragen € 650.- zzgl. MwSt.

Immobilienbewertung Groß-Gerau

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGb

Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGb ist die umfangsreichste Form der Immobilienbewertung. Das Gutachten hat einen Umfang von ca. 65-75 Seiten. Entsprechend des Bewertungsauftrages erfolgt eine objektive und unparteiische Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie nach §194 Baugesetzbuch (BauGB) und nach den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Ziel ist es einen möglichst genauen Marktwert der Immobilie festzustellen. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 3-4 Wochen nach der Innen- und Außenbesichtigung. Bei der Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens kümmern wir uns um die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen bei den entsprechenden Behörden und Ämtern. Ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGb wird in der Regel bei folgenden Anlässen benötigt.

Bei Kauf/Verkauf von Immobilien zur Feststellung des Marktwertes

Ehelichen Auseinandersetzungen

Erbschaften zum Zweck der Vermögensfeststellung

Insolvenzverfahren

In Betreuungsfällen bei Verkauf einer Immobilie

Zur Vorlage bei Behörden

Kosten:

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGb richten sich  nach dem Wert der Immobilie. 

Beispiel: Wert Immobilie € 300.000.- /Kosten ca. € 1500.- zzgl. MwSt.  

Sie sind auf der Suche nach einem professionellen Immobiliensachverständigen,  dann nehmen Sie  Kontakt mit mir auf.